Grundsätze der Familienaufstellung

1. Grundsatz: Recht auf Zugehörigkeit

Im morphogenetischen Feld des Familiensystems hat jedes Mitglied das Recht auf Zugehörigkeit – auch dann, wenn es sich z.B. um ein verstorbenes, abgetriebenes, weggegebenes oder vergessenes Kind handelt. Auch Menschen mit Schicksalen, die in der Familie verschwiegen werden, und die ersten Lieben unserer Eltern und Großeltern zählen genauso dazu. Warum ist das so? Diese „ausgegrenzten“ Schicksale treten immer wieder auf, um gesehen zu werden.

In manchen Familien häufen sich Schicksalsschläge und treten von Generation zu Generation wieder auf. Ist ein Familienmitglied einmal ausgegrenzt, besteht die Möglichkeit, dass ein später Geborener dessen Schicksal übernimmt – man bezeichnet dies als Verstrickung mit dem Ausgegrenzten. Deshalb wiederholen sich Suizide, Unfälle, Krankheiten oder Gefühle der Trauer, der Erfolglosigkeit oder der Schuld.

Bei Familienaufstellungen sind besonders jene Familienmitglieder von Bedeutung:

  • die ein schweres Leben hatten,
  • die Schlimmes ertragen mussten,
  • die früh verstarben oder
  • die nie oder nur ganz selten erwähnt und deshalb aus dem System ausgegrenzt werden.

2. Grundsatz: Der Ausgleich

Ihr Schicksal will gesehen werden und ein später Geborener könnte dieses wiederholen. Dabei ist es völlig unwichtig, ob er dieses Familienmitglied, dessen Schicksal er in aller Unschuld wiederholt, kennt oder nicht, denn es ist im Familiengedächtnis gespeichert. Das erneute Aufzeigen des Schicksals dient dem Ausgleich im System.

3. Grundsatz: Die Ordnung

In den meisten Fällen ahnen wir nicht, dass Probleme mit einem vielleicht schon längst verstorbenen Familienmitglied im Zusammenhang stehen. Erst durch die Aufdeckung dieser Verstrickung erkennt man die Unfreiheit in seinen Handlungsmustern, der Partnerwahl oder der Gefühle.

Indem man zu diesen Menschen mit Achtung und Respekt und ohne Vorurteile blickt, kann die Verstrickung gelöst werden. Dadurch kann die Ordnung wieder hergestellt werden und die bis dahin gebundenen Kräfte werden zur eigenen konstruktiven Lebensgestaltung wieder frei.

Interessiert?

Zur Terminvereinbarung und Kontaktaufnahme können Sie mich per E-Mail: info@carina-rohregger.at, telefonisch unter 0680 / 55 33 547 oder per Kontaktformular erreichen.

zum Kontaktformular